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Kann ich ein E- und Verbrenner-Auto mit Wechselkennzeichen kombinieren?
Montage: Pixabay/Unsplash

E-Auto und Verbrenner-Fahrzeug mit Wechselkennzeichen kombinieren - geht das?

Viele Menschen, die den Umstieg auf die E-Mobilität wagen, möchten sich noch nicht vollständig von ihrem Verbrenner-Fahrzeug trennen. Einer der wesentlichsten Gründe hierfür ist der meist unzureichende Ausbau an Ladeinfrastruktur. Er ist für den dauerhaften Einsatz eines E-Autos entscheidend. Wer zwei Autos besitzt, lenkt dabei seine Aufmerksamkeit häufig auf das Wechselkennzeichen. Doch ist es rechtlich überhaupt möglich, das Kennzeichen eines Verbrenner-Fahrzeugs ebenfalls für das E-Auto zu nutzen? Dieser Artikel weiß mehr dazu.

Welchen Zweck verfolgt ein Wechselkennzeichen und was sind die Voraussetzungen?

Wie der Name es bereits verrät, lässt sich das Kennzeichen zwischen zwei verschiedenen Fahrzeugen hin- und herwechseln. Eine mehrfache Prägung, um das Wechselkennzeichen an beiden Fahrzeugen zur gleichen Zeit zu führen, ist hingegen nicht gestattet. Gleiches gilt für mehr als zwei Fahrzeuge und eine Kombination aus Motorrad und Pkw. Voraussetzung ist, dass sich die beiden Fahrzeuge der gleichen Klasse zuordnen lassen.

Weiterhin ist es nicht erlaubt, Kurzzeitkennzeichen, Überführungskennzeichen, saisonale Kennzeichen und solche, die dem Export dienen, als Wechselkennzeichen zu nutzen. Eine Nutzung für E-Autos und Oldtimer ist jedoch gestattet.

An welchen Faktoren ist ein Wechselkennzeichen zu erkennen?

Kfz-Kennzeichen folgen stets einem spezifischen Muster. So auch das Wechselkennzeichen. Es ist am Buchstaben "W" zu erkennen. Dieser wird im vorderen Teil des Kennzeichens nach der Stadtkennung über dem Landeswappen angebracht. Ein zweiter, sehr kurzer Teil führt die HU-Plakette und die Kennzeichenziffer. Letzterer verbleibt am Fahrzeug und kennzeichnet, ob es sich um das erste oder zweite Fahrzeug, für welches das Wechselkennzeichnen genutzt wird, handelt. So bleiben beide Fahrzeuge jederzeit ihrem Wechselkennzeichen zuordenbar.

Welche Vorteile hat es, ein Wechselkennzeichen für E-Auto und Verbrenner zu nutzen?

Die Verwendung eines Wechselkennzeichens ist vor allem im Hinblick auf die Versicherung der Kraftfahrzeuge sinnvoll. Da dieses besondere Kennzeichen aussagt, dass sich jeweils nur eines im Einsatz befindet, ist dies ein legitimer Grund, den Versicherer um einen entsprechend günstigeren Tarif zu bitten. Viele von ihnen kommen diesem Wunsch nach und halten bei Nutzung von Wechselkennzeichen entsprechende Produkte bereit. Die Kraftfahrzeugsteuer fällt allerdings nach wie vor für beide Autos an. Vergünstigungen seitens des Bundes sind hier nicht möglich.

Müssen E-Autos nicht ein E-Kennzeichen führen?

Zusatzbuchstaben, wie sie bei einem

  • H-Kennzeichen
  • E-Kennzeichen
  • W für Wechselkennzeichen


gelebte Praxis sind, erfüllen stets einen ganz bestimmten Zweck. Verfügt das E-Auto über ein E-Kennzeichen, hat dies den Vorteil, dass es mitunter Sonderfahrstreifen oder kostenlose Parkplätze für E-Fahrzeuge nutzen kann. Verpflichtend ist das E-Kennzeichen jedoch nicht. Es kann daher auch ohne E ein Wechselkennzeichen mit dessen charakteristischem W führen.

Was kostet ein Wechselkennzeichen für E-Autos und Verbrenner-Fahrzeuge?

Die Kosten für ein Wechselkennzeichen setzen sich aus den Material- und Prägekosten für das Kennzeichen und einer Verwaltungsgebühr zusammen. Während sich die Kosten für das Kennzeichen auf einen niedrigen zweistelligen Bereich belaufen, ist zusätzlich mit einer Verwaltungsgebühr von etwa 65 Euro zu rechnen.

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