Absage Jänner-Rallye 2010 | 06.11.2009
Mag. Gerhard Häuslmann im Exklusiv-Interview
Ausführliches Exklusiv-Interview mit Mag. Gerhard Häuslmann, dem Leiter der Sicherheitsabteilung der Bezirkshauptmannschaft Freistadt.
Michael Noir Trawniczek, © Motorline.cc
Als Leiter der Sicherheitsabteilung der Bezirkshauptmannschaft von Freistadt hat Mag. Gerhard Häuslmann gemeinsam mit Sachverständigen das Genehmigungsverfahren für die Jänner-Rallye 2010 geleitet – die dabei gestellten Auflagen waren für den Veranstalter, den Rallyelub Mühlviertel der Anlass, die Rallye abzusagen.
motorline.cc bat Mag. Häuslmann um eine Stellungnahme - außerhalb seiner Bürozeit war er bereit, in einem ausführlichen Interview zu den Auflagen Stellung zu nehmen.
Unabhängig von inhaltlichen Positionen möchten wir folgendes feststellen: Mag. Gerhard Häuslmann erhielt Emails mit Beschimpfungen und sogar Drohungen – dieser Weg führt nicht zum Ziel, er beschädigt das Image des Rallyesports. Eine Lösung kann nur durch einen Dialog herbeigeführt werden…
Das ausführliche, exklusive Telefoninterview im Originalwortlaut:
Herr Mag.Häuslmann, wie lautet Ihre Stellungnahme zu der Absage der Jänner-Rallye?
Grundsätzlich muss man sagen, dass es das oberösterreichische Veranstaltungssicherheitsgesetz gibt. Und dieses Gesetz verpflichtet die Behörde bei der Genehmigung von Veranstaltungen, darauf Bedacht zu nehmen oder die Genehmigung nur dann zu erteilen, wenn die Sicherheit der Menschen gewährleistet ist.
Das ist halt ein oberösterreichisches Gesetz. Ich weiß nicht, wie die Gesetze in anderen Bundesländern aussehen, aber wir als Veranstaltungs- und Sicherheitsbehörde müssen dieses Gesetz umsetzen, auch bei der Rallye.
Hat sich dieses Gesetz wegen des tragischen Unglücks in St. Agatha geändert oder hat man dieses Gesetzt jetzt anders ausgelegt?
Es ist richtig, dass sich das Gesetz nicht geändert hat. Und auch die Rallye hat sich nicht maßgeblich geändert. Wohl aber hat sich die Sichtweise geändert. Wir haben aus St. Agatha gelernt. Man muss dazusagen, dass der Unfall in St. Agatha in einer Sicherheitszone passiert ist – und Agatha hat einen Bescheid, der dieselben Rechtsgrundlagen hat wie die Gesetze, die ich für die Jänner-Rallye anzuwenden habe.
Und wenn man sich jetzt den Fall Agatha ansieht und zu dem Schluss kommt, dass die Auflagen nicht ausreichend waren, und das muss man ja zweifelsohne zugestehen – dann muss man sich als dem Zuschauer verpflichtete Instanz Gedanken darüber machen, welche Auflagen formuliert werden müssen, wie die Rallye gestaltet werden muss, damit die Sicherheit für die Zuschauer gewährleistet ist.
Das heißt also: Die Kommission, welche das St. Agatha-Unglück untersucht, kam zu dem Schluss, dass dort die Sicherheitsvorkehrungen nicht ausreichend waren?
Nein, die St. Agatha-Kommission beschäftigt sich grundsätzlich nur mit dem Unfallgeschehen selbst. Die Kommission legt keine Kriterien fest für Genehmigungen zukünftiger Rallyes. Diese Agatha-Kommission hat vorgeschlagen, dass künftig eine Kommission eingerichtet wird. Der Herr Landesamtsdirektor hat zwischenzeitlich Anweisungen gegeben, dass diese Kommission eingerichtet wird, das ist mein letzter Informationsstand. Diese Kommission wird irgendwann einmal zusammenkommen – man wird davon ausgehen können, dass erst im Laufe des nächsten Jahres Ergebnisse aus dieser Expertengruppe vorliegen.
In der Rallyeszene legt man sehr viel Wert auf eine strikte Trennung zwischen Bergrennen und Rallye – weil ein Bergrennen ja doch ganz anders ist als eine Rallye. Bei den Bergrennen werden stärkere Autos eingesetzt, die Geschwindigkeiten sind unterschiedlich.
Ich kenne das Argument.
Hat man das auch berücksichtigt bei der Erstellung der Auflagen?
Ich muss zugestehen, dass ein Bergrennen nur bedingt vergleichbar ist mit der Jänner-Rallye – weil eben diese Autos ganz andere PS-Zahlen haben. Man muss aber sehr wohl ins Treffen führen, dass gerade der Agatha-Unfall unter Bedingungen stattgefunden hat, die exakt vergleichbar sind mit den Bedingungen bei der Jänner-Rallye.
Ich gehöre ja auch der Agatha-Kommission an und kenne also die Details des Unfalles in St. Agatha. Der Unfall passierte bei einer Geschwindigkeit von zirka 170 km/h, also Ausgangsgeschwindigkeit – und ich weiß von Messungen bei den Rallyes im Mühlviertel, dass dort genauso 170 km/h gefahren werden, wir haben mit dem Laser diese Geschwindigkeiten gemessen.
In so ferne ist es ja egal, wie viel PS so ein Auto hat, ich muss ja von der Geschwindigkeit ausgehen, die ich mit einem solchen Auto erreichen kann. Die Geschwindigkeit ist das gefährliche. In so ferne bin ich also der Meinung der Experten, dass man Bergrennen nicht vergleichen kann mit Rallyes – aber das Unfallgeschehen in St. Agatha ist zu hundert Prozent vergleichbar mit Geschehnissen, die bei der Jänner-Rallye vorkommen können.
Ein Kollege von mir arbeitet im Rahmen von Rallyes und auch Bergrennen und sagt von sich, er sei kein Mann, der das Risiko sucht, ganz im Gegenteil. Und als er den Sicherheitsbereich begutachtet hat, wo das tragische Unglück passiert ist, sagte er, dass er sich dort ohne jedes Bedenken hingestellt hätte weil er nie im Leben damit gerechnet hätte, dass dort etwas passieren kann. Wie schätzen Sie nun diesen Unfall ein? War das nicht ein Unglück, das lediglich aufgrund von unglücklichen Umständen so geschehen konnte?
Das ist ein Unfallgeschehen gewesen, wie es sich jederzeit wieder ereignen kann. Es ist natürlich nie im Voraus zu berechnen, wie sich jetzt diese Kräfte entwickeln – das hängt von ein paar Zentimetern ab. Ob ich jetzt auf dem rechten Fahrbahnrand mit dem linken Reifen so und so lang bin oder auch nicht, zu welchen Hundertstelsekundenzeitpunkt ich die Bremse betätige, welcher Druck sich auf die Fahrbahn entwickelt – und das Auto kann dann nach links oder nach rechts ausbrechen.
Konkret ist es so, dass es in Agatha so passiert ist, dass sich die Energie in einen vermeintlich geschützten Bereich hin entwickelt hat und das Auto dann im vermeintlichen Sicherheitsbereich gelandet ist. Und genau das veranlasst uns als Bezirkshauptmannschaft und die handelnden Sachverständigen, diese Standards, die entwickelt worden sind, grundlegend neu zu überdenken. Weil man es meiner Meinung nach einfach nicht tolerieren kann, wenn Menschen aufgrund von Motorsportveranstaltungen getötet oder verletzt werden.
Mir tut es auch leid, was da ja jetzt passiert und dass es anscheinend mit der Jänner-Rallye diesen Verlauf nimmt. Es liegt mir fern, und das möchte ich ganz deutlich sagen, als Verhinderer einer Rallye genannt oder in den Medien angefeindet zu werden. Oder im Internet. Es spielt sich ja doch einiges ab.
Unser Bestreben als Behörde war, die Rallye zu ermöglichen – und da bitte das Wort ‚ermöglichen’ unter Fettdruck – aber eben unter gewissen Bedingungen, unter Bedachtnahme des Veranstaltungssicherheitsgesetzes und den Vorkommnissen von St. Agatha – das Rennen sicherer machend!
Das war unser Bestreben, wir wollten die Rallye nie verhindern. Das ist auch nicht als Ziel irgendwo im Hintergrund zu sehen. Sondern uns ist es im Genehmigungsverfahren darum gegangen, gemeinsam mit dem Antragsteller solche Bedingungen zu formulieren, unter denen eine Rallye sicher in Hinblick auf den Zuschauerschutz abgewickelt werden kann.
Weil Sie im Falle eines Unglücks die Verantwortung mit tragen würden? Hat das eine Rolle gespielt?
Wenn ich eine Genehmigung erteilen würde und ich kann nicht - unter Anführungszeichen - ‚guter Dinge’ sein, dass der Zuschauerschutz gewährleistet ist, dann begehe ich natürlich Amtsmissbrauch, ja. Das ist aber nicht die Überlegung, die für mich im Vordergrund steht – mir geht es de facto um den Zuschauerschutz.
Ich stehe Rallyes neutral gegenüber. Ich bin auch nicht irgendein politisch gefärbter Handelnder, was mir auch schon vorgeworfen wird, dass ich da grüne Interessen vertreten würde. Ich möchte mich von diesen Vorwürfen distanzieren, dass ich da irgendeine parteipolitische Linie verkörpere. Ich stehe dem Rallyesport ganz neutral gegenüber – ich bin kein Rallyefan und ich würde sicher nicht 200 Kilometer fahren, um eine Rallye anzusehen – ich bin aber auch kein Gegner des Rallyesports.
Ich bin in der letzten Zeit auch bei den Rallyes zugegen gewesen, so weit meine Zuständigkeit eben gegangen ist in Freistadt, ich habe mir also mein Bild machen können. Ich bin informiert und kenne die Praxis so weit. Ich maße mir an, das Ganze doch objektiv beurteilen zu können. Und noch einmal: Meine oberste Prämisse ist der Schutz der Zuschauer.
Jetzt ist es so, dass der Veranstalter sagt, dass es bei den Vorlagen Punkte gibt, die er einfach nicht erfüllen kann. Zum Beispiel, dass der Veranstalter dafür garantieren muss, dass außerhalb der Zuschauerzonen niemand entlang der Strecke steht.
Man muss dazu sagen: Die Forderung geht dahin, dass sich in den Gefahrenbereichen keine Menschen befinden. Und das wird vom Veranstalter auch zugestanden. Kein Veranstalter sagt, dass es ihm egal ist, wenn sich im Gefahrenbereich Menschen aufhalten. Das wurde auch vom Veranstalter als eine Selbstverständlichkeit betrachtet und das ist in den letzten Jahren auch so gehandhabt worden.
Und wir haben jetzt im Zuge unserer Überlegungen für künftige Genehmigungsbescheide ausgeführt, dass sich im Gefahrenbereich, in den Sperrzonen niemand aufhalten darf.
Also nur in den Sperrzonen? Eine der Auflagen besagt doch, dass auf der gesamten Sonderprüfung niemand entlang der Strecke stehen darf, außer in den dezidierten Zuschauerzonen.
Das ist schon richtig – es geht in die Richtung, dass eben die gesamte Sonderprüfung zur Sperrzone erklärt wird. Dass sich also nur mehr in Zuschauerbereichen Menschen aufhalten – da muss man natürlich überlegen, wo man Zuschauerbereiche anlegt. Diese Zuschauerbereiche müssen dann aber sicher sein. Alles was dann nicht Zuschauerbereich ist, ist damit automatisch Sperrzone.
Diese Überlegungen ergeben sich auch aus dem Agatha-Unfall. Wobei ich jetzt nicht sagen kann, wie breit diese Sperrzonen sind – sind sie 50 oder 10 Meter neben der Fahrbahnachse gemessen? Oder sind es 200 Meter neben der Fahrbahnachse gemessen? Da bin ich jetzt nicht der Spezialist. Ich bin kein Kinetiker, der die kinetischen Energien berechnet, wohin sich ein Unfallgeschehen entwickeln kann und was man aus diesen Berechnungen heraus als Sperrbereich zu definieren hat.
Was der Techniker als Sperrbereich definiert, ist vom Veranstalter sicherzustellen, sodass sich in diesen Bereichen niemand aufhält. Das ist ganz logisch – weil man immer damit rechnen muss, dass es zu Reifenschäden oder einem Fahrfehler oder was auch immer kommen kann. Dass ein Auto von der Strecke abkommt und in den Sperrbereich kommt.
Das ist aber auch vom Veranstalter zugestanden worden – dass der Auflagenpunkt so formuliert wird und dass Streckenposten aufgestellt werden, die dafür Sorge tragen, dass sich in den Sperrbereichen, zu denen natürlich auch die Fahrbahn selber gehört, sich niemand aufhält.
Das ist also vom Veranstalter zugestanden worden – und in weiterer Folge haben wir dann die Frage gestellt: Und was ist bei Dunkelheit? Wie kann man da die Sicherheit der Zuschauer gewährleisten, wenn bei Dunkelheit kein Streckenposten mehr in der Lage ist, in einen gefährdeten Sperrbereich Einsicht zu nehmen?
Das ist eben die Rückkoppelung dieses Punktes, dass eben bei Dunkelheit kein Rennen stattfinden soll oder kann – ich weiß ganz genau, dass es bei einer Jänner-Rallye mit Sonderprüfungen bis zu 25 Kilometern unmöglich ist, dass man das ausleuchtet.
Mein Vorschlag an den Veranstalter wäre gewesen, dass man den Terminablauf der Rallye so abändert, dass man eben nur bei Tageslicht fährt. Das wäre möglich, aus meiner Sicht. Aber der Veranstalter hat das nicht näher in Erwägung gezogen, ich weiß nicht warum.
Wollen Sie damit sagen, dass der Veranstalter nicht bereit war, Kompromisse einzugehen?
Das kann ich so nicht beurteilen, ich will den Veranstalter nicht irgendwie….das kann ich nicht sagen. Wir haben dem Veranstalter die aus unserer Sicht notwendigen Punkte genannt und wir haben dann auf eine Rückmeldung gewartet.
Die Rückmeldung hat aber dann so ausgesehen, dass ich gleich davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass die Rallye abgesagt wird. Das ist für mich etwas unverständlich, dass man da so radikal gleich in die Absage geht.
Aus meiner Perspektive erachte ich jene Auflage als die schwierigste, dass der Veranstalter dafür sorgen muss, dass niemand entlang der Strecke steht. Wie soll man das bei einer SP-Länge von 25 Kilometern in die Praxis umsetzen?
Das sind Streckenposten, die entlang der Strecke positioniert sind. Und der Veranstalter hat auch gesagt, dass dieser Auflagenpunkt für ihn selbstverständlich ist. Eben zu gewährleisten, dass keine Kinder und überspitzt gesagt keine Betrunkenen auf der Strecke umher laufen.
Der Veranstalter muss dafür sorgen, in eingeschränkten Maßen auch für die Sicherheit der Fahrer zu garantieren – aber wie gesagt: Er hat vorzusorgen und zu verhindern, dass dort Kinder umher laufen. Die Rallye findet auch im Ortsgebiet statt – und Sie wissen ganz genau: Ein Kind kann man nie hundertprozentig kontrollieren – was ist, wenn ein Kind auf der Straße steht? Ich formuliere den Anspruch an den Veranstalter, für die Sicherheit garantieren zu können.
Dann müsste man aber Zäune entlang der Prüfungen aufstellen…
Nein, es reichen im Prinzip Absperrbänder und Streckenposten. Das ist auch für einen Veranstalter selbstverständlich. Aber das Problem beginnt eben in der Nachtzeit, bei Dunkelheit…
Also kann man sagen, dass das Hauptproblem die Nachtzeit, die Dunkelheit war?
Aus meiner Sicht schon, ja. Was zur Absage geführt hat – da müssen Sie mit dem Veranstalter reden.
Aber der Hauptpunkt ist doch die Vorlage, dass der Veranstalter garantieren muss, dass entlang der gesamten Sonderprüfung niemand am Streckenrand stehen darf.
Es ist nicht über die gesamte Strecke zu sehen, dieser Punkt – dort, wo sich vernünftigerweise Personen oder Zuschauer aufhalten. Wenn das aber eine Waldpassage oder eine Hangpassage ist, wo sich kein Mensch vernünftigerweise aufhält, dann formulieren wir dann sicher den Anspruch an den Veranstalter, dass er dafür Sorge zu tragen hat, dass überall ein Streckenposten steht.
Dort wo es wahrscheinlich oder zu erwarten ist, dass sich Leute aufhalten, dort muss er Absperrbänder machen und dort muss er dann auch dafür Sorge tragen, dass dort Streckenposten stehen, die diese Gefahrenbereiche überwachen.
Raimund Baumschlager hat in seiner Stellungnahme gesagt, man könne einem Bauern, an dem die SP vorbeiführt, nicht verbieten, dass er vor sein Haus geht und Rallye schaut. Weil er die Vorgaben auch so verstanden hat, dass sich prinzipiell niemand entlang der Strecke befinden darf, außer in einer Zuschauerzone. Ist diese Interpretation jetzt richtig oder falsch?
Der Bauer, oder eine Person, es ist egal wer, oder auch der Grundeigentümer, der in der Außenseite einer Kurve steht, ich sage einmal eine 90 Grad-Kurve, die hat einen Sicherheits- oder Sperrbereich und der ist halt von einem Sachverständigen zu definieren. Und dann darf auch der Eigentümer dieses Grundstücks dort nicht stehen. Das ist selbstverständlich, weil die Sicherheit zu gewährleisten ist.
Klar.
Ich kann die Sicherheit nicht gewährleisten, wenn sich der Grundeigentümer neben einen Zaun stellt, einen Meter vom Fahrbahnrand und er sich im äußersten Gefährdungsbereich befindet.
Okay. Aber angenommen es ist eine Gerade ist und daneben ist ein Hang und man steht oben – und weil Sie ja gemeint haben, alles außer der Zuschauerzone wäre dann Sperrzone – wäre es also dann auch verboten, auf einer Geraden auf einem sich daneben befindenden Hang neben der Strecke zu stehen?
Da muss der Gefährdungsbereich definiert werden. Von einem Verkehrstechniker – und der sagt dann zum Beispiel der Gefährdungsbereich ist bei dieser Stelle sagen wir nur fünf Meter neben der Straße oder neben dem Straßenrand. Dann ist das Absperrband dort im Abstand von fünf Metern zu ziehen – aber wie gesagt: Der Streckenposten muss schon dort sein. Weil zu garantieren ist, dass auch in diesen fünf Metern Sperrbereich keiner reingeht.
Es müssten also auf einer 25 Kilometer langen Sonderprüfung die Streckenposten so positioniert werden, dass sie zueinander Sichtkontakt haben?
Dort, wo man damit rechnen kann, dass sich Zuschauer befinden.
Aber damit muss man dann ja überall rechnen.
Das Mühlviertel ist groß, ja. Aber es ist nicht durchgängig zu verstehen. Es ist so zu verstehen, dass dort, wo man erwarten kann, dass sich Zuschauer aufhalten oder wo man es nicht ausschließen kann, dass sich Zuschauer aufhalten – dort muss ich einen Sperrbereich markieren und die Einhaltung dieses Gefährdungsbereiches durch Streckenposten absichern.
Aha. Wenn ich Sie so reden höre, dann habe ich das Gefühl, dass das viel weniger absolut klingt als es bei den Vorgaben der Fall ist.
Das mag sein.
Wären Sie noch gesprächs- bzw. verhandlungsbereit gewesen?
Natürlich. Aber von Seiten des Veranstalters ist für mich doch mehr oder weniger überraschend die Absage publik gemacht worden.
Wird es diese Auflagen, die es bei der Jänner-Rallye gab, auch bei der Mühlviertel-Rallye geben?
Das kann ich nicht sagen, weil die Mühlviertel-Rallye im Bezirk Perg stattfindet. Ich bin für den Bezirk Freistadt verantwortlich. Ich kann nicht sagen, wie sich die Lage dort entwickelt und wie die Sachverständigen die Lage dort beurteilen. Aber so weit ich weiß, wird die Mühlviertel-Rallye ja nicht bei Nacht gefahren und dann ist ja ein wesentlicher Knackpunkt nicht gegeben. Wie gesagt: Dunkelheit war ja bei uns anscheinend ein Kriterium, ein wesentliches.
Mit dem Pirelli Star Driver Shootout kam in den letzten beiden Jahren die internationale Rallyeszene nach Freistadt – das war ja fast schon ein kleiner WM-Lauf, von der internationalen Beachtung her…
Für die Zukunft sind für mich die Ergebnisse der Expertenkommission wesentlich, die in Zukunft im Land Oberösterreich eingesetzt wird – und da erhoffe ich mir ein gutes Ergebnis. Meine Hoffnung ist, dass diese Expertenkommission eine relativ runde Vorgabe beziehungsweise Richtlinien und Sicherheitskriterien entwickelt, unter welchen in Zukunft Rallyes stattfinden können. Und woran wir uns als genehmigende Behörde dann auch orientieren können. Vor diesem Hintergrund muss man die zukünftige Entwicklung abwarten.
Kann man das jetzt als Signal verstehen, dass Sie im Rahmen dieser Kommission auch bereit sind, noch einmal über diese Vorgaben zu diskutieren und sie so zu regeln, dass sie für einen Veranstalter auch durchführbar sind?
Die Kommission soll die Grundlagen erst erarbeiten. Wir haben ja nur für eine Veranstaltung beziehungsweise nur für die Jänner-Rallye unsere Sicherheits-Standards oder Kriterien entwickelt. Es bleibt einmal abzuwarten, wie diese Richtlinien und Sicherheitsstandards aussehen, die diese Kommission entwickelt. Wir lernen ja dann auch dazu.
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