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Tipps zum E-Auto leasen in Deutschland
Jenny Ueberberg / unsplash

Muss ich hier anders rechnen als bei Verbrenner-betriebenen Autos?

Das Leasen von Autos erfreut sich einer nie dagewesenen Beliebtheit. Mit Blick auf die Vorteile verwundert das nicht. Zu ihnen zählt mehr als nur die erhöhte Flexibilität und Leistungen, die vom Leasingpartner übernommen werden. Auch für den Geldbeutel kann das Auto auf Zeit eine echte Entlastung sein. Das gilt für klassische Verbrenner, aber mehr noch für E-Autos. Somit stellt sich die Frage, wo sich die Hauptkosten unterscheiden.

Die Umweltprämie als attraktiver Anreiz für geleaste E-Autos


E-Autos und Hybride werden in Deutschland, aber auch in Österreich von der Regierung gefördert. In Deutschland im Speziellen, worauf sich alle folgenden Infos beziehen, kommt dabei eine gestaffelt ausgezahlten Umweltprämie zum Einsatz. Da wie dort schlägt sich auch auf die Kosten nieder, die während der Vertragslaufzeit entstehen. Jedoch müssen Autobesitzer hier zunächst in Vorleistung gehen. Sie erhalten die Prämie nach der erfolgreichen Prüfung ihres Antrags vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ausgezahlt. Dabei wird sie in Form einer Sonderzahlung beziehungsweise als gestaffelter Bonus überwiesen.


Diese Förderung gibt es bei klassischen Verbrenners wie mit Benzin oder Diesel betriebenen Autos nicht. Aus diesem Grund überrascht es wenig, warum sich immer mehr Menschen für das Leasen eines E-Wagens entscheiden. Selbstverständlich gibt es auch hier einige Voraussetzungen zu erfüllen. Damit die Umweltprämie ausgezahlt werden kann, darf der Listenpreis des Wagens zum Beispiel nicht über 65.000 Euro liegen. Ebenso muss es sich um ein förderfähiges Modell handeln.


Worin unterscheidet sich die Kostenrechnung von E-Autos und Verbrennern noch?


Wer sich für eines der zahlreichen attraktiven Leasing Angebote entscheidet, bemerkt rasch: Die Raten sind auf den ersten Blick oft teurer als die eines Verbrenners. Das liegt an den generell höheren Preisen, die bis dato noch für E-Autos oder Hybride anfallen. Jedoch lässt sich die gestaffelt ausgezahlte Umweltprämie mit den Leasingraten verrechnen. Dadurch kann die Elektromobilität deutlich günstiger sein.


Interessenten sollten zudem wissen, dass auf E-Fahrzeuge derzeit keine Kfz-Steuer erhoben wird. Auch das drückt die Ausgaben, die Fahrer von Verbrennern stemmen müssen. Darüber hinaus ist ein Teil der Kostenrechnung, dass in vielen Städten gratis Parkplätze für E-Autos angeboten werden. In urbanen Umgebungen sparen so nicht nur Pendler langfristig gesehen viel Geld.


Welche steuerlichen Aspekte sind beim Leasing von E-Autos zu beachten?


Wird ein Auto komplett beruflich genutzt, lässt es sich vollständig von der Steuer absetzen. Das ist jedoch nur bei Gewerbetreibenden und Selbstständigen der Fall. Unterscheiden sich Verbrenner und E-Autos hier? Prinzipiell können beide steuerlich geltend gemacht werden. Einen Unterschied ergeben aber die Auszahlung der Umweltprämie sowie mögliche andere staatliche Förderungen. Auch der Wegfall der Kfz-Steuer ist an dieser Stelle zu nennen. Diese Kostenblöcke müssen steuerlich beachtet werden. Elektro-Dienstwägen, die auch privat im Gebrauch sind, profitieren darüber hinaus von einer doppelt halbierten Steuer. Sie ist als Viertel-Regelung oder 0,25-Prozent-Regel bekannt.


Daher lässt sich sagen, dass Interessenten beim Leasen eines E-Autos gegenüber dem Verbrenner durchaus anders rechnen müssen. Das ist jedoch eine gute Nachricht. Schließlich gibt die Bundesregierung bewusst Anreize, um den Kauf von Elektrofahrzeugen zu fördern. Wer auf einen Hybriden oder die reine Elektromobilität setzt, wird bei seiner Gegenrechnung mit einem Verbrenner auf ein positives Ergebnis kommen.

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